Geschichte des 1. Frankfurter Auschwitz-Prozesses (1963–1965)

Fünfzehn Jahre gingen ins Land der Täter, Mitläufer und Zuschauer, ins Land des fleißigen Wiederaufbaus und des unverhofften Wirtschaftswunders, bis eine bundesdeutsche Staatsanwaltschaft erstmals systematische und umfassende Ermittlungen gegen SS-Personal des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau

Birkenau

::Seit Oktober 1941 wurde das von der SS als „Kriegsgefangenenlager“ bezeichnete Lager Birkenau erbaut, das bis in das Jahr 1944 kontinuierlich erweitert wurde. Im Lager Birkenau wurden auch seit Mitte 1942 vier Krematorien mit Gaskammern errichtet, die die Orte der Menschenvernichtung waren.
(1940–1945) einleitete und im Rahmen eines Sammelverfahrens den Versuch unternahm, den Verbrechenskomplex Auschwitz aufzuklären.
Obschon die Strafverfolgungsbehörden von Amts wegen [StPO § 152] verpflichtet waren, die von Deutschen begangenen Verbrechen zu ahnden, blieben die im Lager Auschwitz verübten Massenmorde bis Anfang der 1960er Jahre weitgehend außer Verfolgung.
Die Gründe für die ausgebliebene Ahndung der Verbrechen waren vielfältig: Der Tatort Auschwitz lag jenseits aller Zuständigkeit einer bundesdeutschen Staatsanwaltschaft, die Täter waren, sofern es sich nicht um die Funktionsebene der Kommandanten handelte, meist unbekannt. Einige Auschwitz-Täter in einstmals höheren Dienststellungen waren teils abgeurteilt, teils verstorben.
Auskünfte von Archiven in Polen und der Sowjetunion, wo die überlieferten Auschwitz-Quellen eventuell Aufschluss über SS-Personal hätten geben können, wurden von deutschen Ermittlern nicht eingeholt bzw. ließen sich infolge der Restriktionen des Kalten Kriegs nicht beschaffen. Auch Überlebenden-Organisationen wurden nicht systematisch um Informationen über NS-Verbrecher gebeten, selbst die publizierten Zeugnisse der ehemaligen Auschwitz-Häftlinge werteten die Strafjuristen nicht aus.


Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz (1940–1945)
Im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz wurden 965.000 Juden, 75.000 Polen, 21.000 Sinti und Roma (Zigeuner), 15.000 sowjetische Kriegsgefangene, 15.000 sonstige Häftlinge (Tabelle 1) ermordet. Von Anfang 1942 bis November 1944, in rund 900 Tagen, kamen ca. 600, vom Reichssicherheitshauptamt der SS in Berlin organisierte »Sonderzüge« der Deutschen Reichsbahn (Tabelle 2) mit Juden aus ganz Europa in dem Todeslager an. Auf der Rampe selektierte die SS, meist Ärzte, die Deportierten. Direkt ins Gas gingen Frauen mit Kindern, Alte und Kranke.

Mindestens 865.000 Juden wurden unmittelbar nach ihrer Ankunft in den Gaskammern ermordet und in Krematorien und Gruben verbrannt. Ins Lager verbracht, nummeriert und tätowiert und zu meist mörderischer Sklavenarbeit gezwungen wurden 200.000 Juden. Über die Hälfte der registrierten jüdischen Häftlinge überlebte das Lager nicht. Nach der Auflösung von Auschwitz und seiner 40 Nebenlager im Januar 1945 kamen weitere Zehntausende von Häftlingen auf Todesmärschen oder in anderen, im Innern des Deutschen Reiches gelegenen Lagern um.

Die nach Auschwitz deportierten Juden kamen aus folgenden Ländern: Ungarn, Polen, Frankreich, Niederlande, Griechenland, Tschechoslowakei, Belgien, Jugoslawien, Italien, Norwegen, Österreich und Deutschland (Tabelle 3).

8000 Angehörige der SS, darunter 200 Frauen (SS-Gefolge), taten von Mai 1940 bis Januar 1945 Dienst in Auschwitz. Die meisten gehörten den Wachkompanien an, Hunderte aber waren Funktionsträger in der Lageradministration und leisteten einen kausalen Tatbeitrag zum Vernichtungsgeschehen.
Etwa 800 Auschwitz-Täter wurden in den ersten Jahren nach der Befreiung des Lagers abgeurteilt, nahezu 700 von polnischen Gerichten.
Vor bundesdeutschen Richtern standen nur 42 Angeklagte, neben 35 vormaligen SS-Angehörigen auch sieben Funktionshäftlinge.

Nicht die Ahndungsbemühungen einer westdeutschen Staatsanwaltschaft, sondern die Initiativen von Überlebenden waren es gewesen, die die Ermittlungen im Falle des Auschwitz-Prozesses in Gang brachten.


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