Adrienne Eva Krausz

Adrienne Eva Krausz (geb. Matyas), 1923 in Cluj/Klausenburg (Rumänien) geboren, wurde nach der Besetzung Ungarns durch die deutsche Wehrmacht Anfang Juni 1944 zusammen mit ihren Eltern und ihrer kleineren Schwester nach Auschwitz deportiert. Die Eltern der Zeugin Krausz waren Ärzte und bei ihrer Ankunft mit einer weißen Armbinde mit einem roten Kreuz gekennzeichnet. Im Unterschied zu Krausz, die nach der Aufnahmeprozedur in der „Sauna

Sauna

::Im Vernichtungslager Birkenau wurde Dezember 1943 ein großes Gebäude in Betrieb genommen, in dem sich unter anderem Duschräume und Vorrichtungen zur Desinfektion von Kleidung befanden. Die neu ins Lager eingelieferten Häftlinge, die sogenannten → Zugänge, wurden nach der Selektion in die „Sauna“ geführt. Dort mussten sie sich entkleiden, wurden geschoren, geduscht, desinfiziert, tätowiert und erhielten Häftlingskleidung.“ (Duschen, Einkleiden) untätowiert in das sogenannte Depotlager „Mexiko“ (BIII) in Birkenau kam, wurden ihre Eltern und ihre Schwester für die Gaskammer selektiert. Im Lager „Mexiko“ waren jüdische Häftlingsfrauen vorübergehend untergebracht. Krausz wurde dem „Latrinenkommando“ zugeteilt und ist im August 1944 in das Konzentrationslager Ravensbrück und später in das Nebenlager Altenburg verbracht worden. Im Lager Waldenburg/Sachsen wurde Krausz im April 1945 von der amerikanischen Armee befreit.
Zur Zeit ihrer Vernehmung im Oktober 1964 war die Zeugin Adrienne Eva Krausz 41 Jahre alt und arbeitete als Ärztin in New Brunswick/USA.

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Hörbeispiel:
Dann sind wir zu dem Offizier erreicht, der selektiert

selektiert

::Die Auswahl oder Aussonderung von Häftlingen und von nach Auschwitz verschleppten Juden auf der → Rampe wurde „Selektion“ genannt. Selektion innerhalb des Lagers konnte für die Häftlinge zweierlei bedeuten: Verbleib im Lager bzw. Überstellung in ein anderes Lager oder Ermordung: Tod in der Gaskammer, Tötung mit Injektionen, Erschießung. Für nach Auschwitz verschleppte Juden hieß Selektion auf der Ankunftsrampe: Verbringung ins Lager zur Sklavenarbeit oder sofortige Ermordung in den Gaskammern.
hat. Wir wussten nicht, was die Selektion bedeutet. Und bevor wir zu dem Offizier getreten sind, hat meine Mutter mir gesagt: „Das ist ja der Doktor Capesius von Klausenburg.“ Er war der Offizier, der unseren Transport selektiert hat. [...] Er hat mit seiner Hand gewinkt, und sie sind rechts gegangen, und ich bin links gegangen. [...] Und mein Vater hat den Doktor Capesius erkannt, und er hat ihn begrüßt und hat ihm gesagt: „Herr Doktor, ich habe meine Frau und meine Tochter gesehen in diese Gegend gehen.“ Der hat gesagt: „Oh, ich schicke Sie auch dorthin. Das ist ein sehr guter Ort.“
(105. Verhandlungstag, 29.10.1964)

Erläuterung:
Die in Zügen nach Auschwitz deportierten Juden mussten sich nach dem Aussteigen nach Männern und Frauen getrennt in zwei Kolonnen aufstellen und zu der „Kommission“ von SS-Führern, meist SS-Ärzten, vorrücken, die die Selektion durchführten. Mit einer Handbewegung schickte die SS die Menschen nach links, meistens der Weg ins Gas, oder nach rechts, häufig der Weg zur Aufnahme ins Lager. Die Mutter der Zeugin Adrienne Eva Krausz war Ärztin in Cluj und kannte den Angeklagten Dr. Victor Capesius gut. Er war in der Region Siebenbürgen in den 1930er Jahren Vertreter des Pharmaunternehmens Farbenfabriken Bayer AG/Leverkusen und vertrieb bei den Ärzten und Apothekern die Medikamente seiner Firma. Im Frühsommer 1944 hielt der Chef der SS-Ärzte von Auschwitz, SS-Standortarzt Dr. Eduard Wirths, eine Dienstbesprechung ab, auf der festgelegt wurde, dass alle SS-Ärzte, auch Zahnärzte und die SS-Apotheker, Dienst auf der Rampe zu verrichten haben. Rampendienst hieß: Selektion der deportierten Juden, also Entscheidung darüber, welchen Weg die Menschen zu gehen hatten: den Weg in die Gaskammer oder den Weg ins Lager.

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Foto: Günter Schindler, © Fritz Bauer Institut