Sicherheit

Sicherheitsbestimmungen und Vorschriften

SAALBAU SicherheitHier haben wir für Sie die wichtigsten Gesetzte und Verordnungen als PDF-Dateien zusammengestellt, nach denen wir arbeiten und handeln. Diese Gesetze und Verordnungen sind auch für Sie als Veranstalter bindend.

Durch diese Vorgaben können wir für Sie nicht immer alle Wünsche erfüllen und Ideen so umsetzen, wie Sie es gerne hätten. Aber mit genügend Vorlauf und Kompensationsmaßnahmen machen wir einiges möglich.

Beispielsweise ist offenes Feuer auf der Bühne grundsätzlich verboten! Aber: keine Regel ohne Ausnahme! Mit einem Antrag und einem Vorlauf von mindestens 14 Tagen vor der Veranstaltung beim Ordnungsamt kann eine pyrotechnische Handlung angemeldet werden. Doch nicht jeder Antrag wird genehmigt, und es kann zusätzliche Auflagen, die weitere Kosten verursachen können, seitens der Behörden geben!

Deshalb: Fragen Sie uns im Vorfeld Ihrer Veranstaltung  - gemeinsam finden wir Lösungen.

NEU! Alles Wissenswerte auf einen Blick


» Gesetze und Verordnungen (Bundes- und Landesgesetze)

HBO – Hessische Bauordnung

In der HBO wird alles im Bereich des Bauens und Betreibens von Gebäuden geregelt. Für die Sonderbauten, also Versammlungsstätten (alle SAALBAUten), wird auf die MVStättVO verwiesen. 

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MVStättVO – Versammlungsstätten-Verordnung Hessen

Hier ist alles geregelt was Sie bei einer Veranstaltung betrifft: Bestuhlungspläne, max. Besucher, wie und welche Technik einzusetzen ist, etc.

Link (PDF)

» Genehmigungsbehörden (Gemeinde Verordnungen)

Formularsatz Veranstaltungen

Hier finden Sie den Formularsatz des Ordnungsamtes Frankfurt am Main für folgende Belange: Veranstaltung Allgemein, Ausrichten einer Messe, Veranstalten einer Tombola, Abbrennen von Pyrotechnik, etc.

Link (PDF)

Anerkannte Regeln der Technik (Unfallkasse, Verbände,..)

BGR A1 / BGV A1 – Grundsätze der Prävention

Grundlage aller weiteren Schriften, Regelung u.a. der Ersthelfer in einem Unternehmen

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BGR A3 / BGV A3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Durch diese Regelung sind wir verpflichtet, die BGV A3–Prüfung von Ihnen zu verlangen.

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GUV V1 / BGV C1 – Veranstaltungs- und Produktionsstätten

Enthält, ebenso wie die MVStättVO, zahlreiche Regelungen.

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GUV I 812 – Pyrotechnik in Veranstaltungs- und Produktionsstätten

regelt den Umgang mit Pyrotechnik

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» Branchenleitfäden der VGB zu verschiedenen Themen

Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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