Erklärung in eigener Sache
Die SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH betreibt die Bürgerhäuser der Stadt Frankfurt als öffentliche Einrichtungen, die grundsätzlich allen Frankfurter Bürger:innen zur Verfügung stehen. Wir fördern dabei täglich aus voller Überzeugung das tolerante, aufgeschlossene und integrierende bunte Leben in unserer Stadt.
Beim Betrieb der Bürgerhäuser halten wir uns selbstverständlich an die geltenden Gesetze und Bestimmungen. Da die Bürgerhäuser seit jeher nicht nur der Kultur, dem Sport, dem Vereinswesen und dem bürgerschaftlichen Engagement gewidmet sind, sondern auch Veranstaltungen von politischen Parteien oder mit politischem Inhalt offenstehen, ergeben sich für uns gesetzliche Verpflichtungen, die oftmals kein eigenes Ermessen mehr zulassen. Bei der Überlassung der Bürgerhäuser an politische Parteien und Gruppierungen muss die SAALBAU stets den Grundsatz der Chancengleichheit berücksichtigen und deren Gleichbehandlung in Bezug auf die Teilnahme am politischen Prozess sicherstellen. Ein Ausschluss bestimmter Parteien oder Gruppierungen stellt fast immer eine Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten Prinzips der Gleichbehandlung (Art. 3 GG, bei politischen Parteien i. V. m. Art. 21 GG) dar.
Die SAALBAU ist gehalten, eine neutrale und unparteiische Position einzunehmen. Aber selbstverständlich bemühen wir uns, im Rahmen unserer Möglichkeiten sicherzustellen, dass bei Veranstaltungen in den Bürgerhäusern die Grenzen der Meinungsfreiheit nicht überschritten und insbesondere keine Straftaten begangen werden.